KCT Tiefenbach - Satzung Seite 1 von 6 02.05.2016
Inhalt
§ 1 Name, Sitz und Zweck............................................................................................................. 3
§ 2 Eintritt der Mitglieder................................................................................................................. 3
§ 3 Austritt der Mitglieder................................................................................................................ 3
§ 4 Ausschluss der Mitglieder........................................................................................................ 3
§ 5 Mitgliedsbeitrag........................................................................................................................ 4
§ 6 Organe des Vereins.................................................................................................................. 4
§ 7 Gesamtvorstand....................................................................................................................... 4
§ 8 Aufgabenbereiche.................................................................................................................... 5
§ 9 Wahlverfahren.......................................................................................................................... 5
§ 10 Mitgliederversammlung................................................................................................................ 6
§ 11 Beschlussfähigkeit........................................................................................................................ 6
§ 12 Auflösung des Vereins................................................................................................................. 6
Prolog ................................................................................................................................................... 6
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 2 von 6 02.05.2016
§ 1 Name, Sitz und Zweck
§ 2 Eintritt der Mitglieder
§ 3 Austritt der Mitglieder
1. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist ggü. dem Vorstand schriftlich zu erklären.
§ 4 Ausschluss der Mitglieder
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 3 von 6 02.05.2016
§ 5 Mitgliedsbeitrag
1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Seine Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederver-sammlung mit einfacher Mehrheit. Der jeweilige Beitrag ist in der Anlage 1 (Beitragsordnung) geregelt.
§ 6 Organe des Vereins
§ 7 Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.
1. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus:
Es sind jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.
2. Dem erweiterten Vorstand gehören an:
3. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
4. Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist gegeben wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie-der nach § 7 Abs. 1+2 anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.
5. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.
6. Zur Erledigung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden.
7. Die Abwahl eines Vorstandmitgliedes ist in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehr-heit möglich.
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 4 von 6 02.05.2016
§ 8 Aufgabenbereiche
1. Der geschäftsführende Vorstand repräsentiert den Verein in der Öffentlichkeit.
2. Im Einzelnen sind die Befugnisse, sowie Pflichten und Rechte:
a) des 1. Vorsitzenden (bzw. des 2. Vorsitzender als Stellvertreter)
1. Leitung des Vereins
b) des 1. Kassierers (bzw. des 2. Kassierers als Stellvertreter)
c) des 1. Schriftführers (bzw. des 2. Schriftführers als Stellvertreter)
3. Der Vergnügungsausschuß leitet in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand die Organisation von Veranstaltungen des KCT.
5. Der Hüttenwirt ist verantwortlich für die Verwaltung der vereinseigenen Grillhütte.
§ 9 Wahlverfahren
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 5 von 6 02.05.2016
§ 10 Mitgliederversammlung
Tagesordnungspunkte, die die Satzung betreffen, müssen in der Tagesordnung bekanntge-geben werden.
Anträge auf Satzungsänderungen sind 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
§ 11 Beschlussfähigkeit
§ 12 Auflösung des Vereins
Prolog
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 6 von 6 02.05.2016
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